Videoclip des Clubs der Menschenrechtsverteidiger im Iran

Angesichts des zunehmenden politischen, sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Drucks und der Menschenrechtsverletzungen durch die Regierung der Islamischen Republik Iran besteht das Zentrum für die Verteidigung der Menschenrechte in Iran aus unabhängigen und unabhängigen Iranern, die an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und Seine Bündnisse und feste Überzeugung:

1. Politische, kulturelle und soziale Freiheiten
2. Gleichstellung von Frauen und Männern
3. Die Trennung von Religion und Staat
4. Rechte der Anhänger von Religionen, ethnischen Gruppen und Nationen des Iran
Folgende Maßnahmen sind vorhanden:
1. Information und Aufdeckung von Menschenrechtsverletzungen in Iran in allen Bereichen
2. Vortrags- und Buchsitzungen zur Information und Offenlegung
3. Zusammenarbeit und Zusammenarbeit mit anderen Menschenrechtsinstitutionen
4. Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung (Rassismus)
5. Verteidigung der Rechte von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Bekämpfung des systematischen Ausschlusses von Asyl
Wir, die Hände Ihrer Zusammenarbeit, ermutigen die Meinungsfreiheit und Menschenrechtsaktivisten, Sie herzlich einzuladen, die Menschenrechtsverletzungen aufzudecken, die regelmäßig und geplant von der Regierung der Islamischen Republik Iran im Iran begangen werden. Bis zum Start der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Iran werden wir miteinander synchronisiert sein.

Zentrum für die Verteidigung der Menschenrechte in Iran

Kurze Beschreibung der 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Artikel 1: Alle sind frei und gleich.
Artikel 2: Nichtdiskriminierung jeglicher Art (Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, Glaube, Nationalität, Reichtum, Geburt oder …)
Artikel 3: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Artikel 4: Sklaverei ist verboten
Artikel 5: Folter verboten
Artikel 6: Jeder hat Menschenrechte, wo auch immer wir sind.
Artikel 7: Jeder ist vor dem Gesetz gleich und hat Anspruch auf den Schutz des Gesetzes ohne Diskriminierung und gleichermaßen.
Artikel 8: Die Einhaltung der Menschenrechte durch das Gesetz und jeder hat das Recht, sich an die zuständigen nationalen Gerichte zu wenden.
Artikel 9: Inhaftierung, Inhaftierung oder illegales Exil
Artikel 10: Das Prozessrecht, für alle gleich
Artikel 11: Der Grundsatz ist unschuldig, und niemand ist als Täter bekannt, es sei denn, das Verbrechen ist vor einem zuständigen Gericht festgestellt worden.
Artikel 12: Nichteinmischung in persönliche Umstände
Artikel 13: Jeder hat das Recht, in jedem Land frei zu reisen und seinen Wohnsitz zu wählen.
Artikel 14: Das Recht auf Asyl, um Leben und Leben vor Staatsdelikten zu retten
Artikel 15: Das Recht, Staatsangehörigkeit und Staatsangehörigkeit zu wählen
Artikel 16: Das Recht, einen Ehegatten zu wählen, und die Bildung einer Familie, die den grundlegenden und grundlegenden Teil der Gemeinschaft bildet, sollten vom Schutz der Gesellschaft und des Staates profitieren.
Artikel 17: Jeder hat das Recht, Eigentum einzeln oder zusammen zu besitzen. Jemand kann nicht willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Artikel 18: Das Recht auf Meinungs-, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Artikel 19: Das Recht auf freie Meinungsäußerung ohne Angst und Angst
Artikel 20: Jeder hat das Recht auf friedliche Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
Artikel 21: Wahlrecht und Demokratie Jeder hat das Recht, sich direkt oder indirekt durch frei gewählte Vertreter an der Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes zu beteiligen.
Artikel 22: Jeder hat das Recht auf soziale Sicherheit als Mitglied der Gemeinschaft.
Artikel 23: Jeder hat das Recht zu arbeiten, frei seinen Arbeitsplatz zu wählen und vor Arbeitslosigkeit geschützt zu sein.
Artikel 24: Jeder hat das Recht auf Ruhe, Freizeit und Erholung zu angemessenen Arbeitszeiten und regelmäßigen bezahlten Ferien.
Artikel 25: Recht auf Nahrung, Wohnung, medizinische Versorgung und notwendige soziale Dienste für alle
Artikel 26: Das Recht auf kostenlose Bildung für alle
Artikel 27: (Urheberrecht und Urheberrecht), Schutz der geistigen und materiellen Interessen von wissenschaftlichen, kulturellen oder künstlerischen Werken.
Artikel 28: Das Recht auf eine gesunde, schöne und freie Welt für alle
Artikel 29: Verantwortung für die Gemeinschaft in Übereinstimmung mit den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen
Artikel 30: Wenn das Material nicht zugunsten von Regierungen ausgelegt wird, kann niemand Menschenrechte von uns nehmen.

Produzenten: Negar Kalayi und Maryam Moradi
Herausgeber: Mohammad Golestanjoo