529. Ankündigung der VVMIran

Die Rouhani’s Kabinet hat sich dafür verbürgt, das Bürgerrecht zu verteidigen.

Aber die soziale und politische Drücke geht ständig und geplannt auf die Menscherechtsaktivisten und insbesondere Kinderrechtsaktivisten weiter
Atena Daemi Rechtsaktivistin gegen Kinderarbeit wurde bei Geheimdienst des Revolutinsgarden in Teheran verhaftet.
Alireza Keramati Rad der Kinderrechtler ging in Rajaiee Shahr Gefängnis in Karaj , um seine Haftstrafe zu verbüßen, er wurde zu 3 Monaten und 25 Millionen Rials verurteilt.
Amnesty International veröffentlicht eine Stellungnahme und fordert zu unmittelbarer Freilassung von Saeed Shirzad der Kinderechtler auf.
Ausgabe seine Anklageschrift,
Er ist gerade mehr als 4 Monate im Evin Gefängnis ohne Zugriff zum Anwalt.
Er ist angeklagt wegen des Kontaktes mit den Familien der politischen Gefangener und der Zusammenarbeit mit dem Unsonderberichterstatter.
Diese Person ist ein politischer Häftling aufgrund seiner friedlichen Menschenrechtsaktivitäten.
Jetzt geht mehr als 5 Monaten von seiner Festnahme vorbei, aber er befindet sich noch im Haft, obwohl am 4. Oktober die Frist der Verhaftung beendet hat.
Die Vereinigung zur Verteidigung der Menschenrechte im Iran verurteilt alle politische und ideologische Diskriminierungen und fordert zur Durchführung alle Vorschriften der Allgemeine Erklärung der Menscherechte unabhängig von jeden Gedanken, Gewissen und Glauben.
Wir fordern zur mehr Kontrolle und Drück auf die Islamische Republik Behörden auf, damit sie alle Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention ohne Bedingungen in der Praxis einhalten. Wir bitten den UN-Menscherechtsrat alle erforderliche Aktionen dafür durchzuführen.

Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangenund zu verbreiten.
Artikel 29
1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.


Die Vereinigung zur Verteidigung der Menscherechte im Iran,
Repräsentation Gießen