Menschenrechte im Iran: Mandat des UN-Sonderberichterstatters verlängert

Amnesty International: „Durch die Ablehnung jeglicher Empfehlung, die zur Durchführung konkreter Maßnahmen verpflichten würde, vermitteln die iranischen Behörden den Eindruck, dass es sich bei ihren Zugeständnissen an die Menschenrechte nur um eine leere Geste handelt. Die leeren Versprechungen können nicht verbergen, dass sie in Wirklichkeit nicht zu einer Menschenrechtsreform bereit sind.“

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Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat am 27. März für die Verlängerung des Mandats des UN-Sonderberichterstatters für die Menschenrechtslage im Iran um ein weiteres Jahr gestimmt. Die Verlängerung des Mandats von Dr. Ahmed Shaheed (Bild) durch den UN-Menschenrechtsrat ist ein deutliches Signal an das im Iran herrschende Regime, dass die Weltgemeinschaft sich nicht mit Versprechungen zufrieden gibt sondern konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage im Iran erwartet. UN-Sonderberichterstatter gibt es nur für Länder, wo die Menschenrechtslage als besonders verheerend gilt.

Während der Tagung des UN-Menschenrechtsrates im März war die Kluft zwischen den Behauptungen von Funktionären des Teheraner Regimes und der Realität im Iran mehrmals deutlich zutage getreten. Bereits am 19. März hatte Amnesty International in diesem Zusammenhang gefordert, dass die iranischen Behörden beweisen müssen, dass ihre Teilnahme am Überprüfungsverfahren des UN-Menschenrechtsrats in Genf keine reine PR-Maßnahme darstellt. In einer Pressemitteilung vom Amnesty heißt es u.a.:

Der Iran hat im Anschluss an die Überprüfung des UN-Menschenrechtsrats im Oktober 2014 den Vereinten Nationen eine Liste mit Empfehlungen vorgelegt, die von ihm vollständig oder teilweise akzeptiert oder abgelehnt wurden. …Von 291 Menschenrechtsempfehlungen hat der Iran 130 Empfehlungen vollständig und 59 teilweise akzeptiert; 102 Empfehlungen wurden abgelehnt.

Abgelehnt wurden unter anderem auch Empfehlungen an den Iran, wichtige Menschenrechtsabkommen zum Schutz der Rechte von Frauen und Kindern, zur Abschaffung von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Strafen sowie zum Schutz von Personen vor dem Verschwindenlassen zu unterzeichnen.

Bei einem Großteil der Empfehlungen, die vom Iran angenommen wurden, handelt es sich um allgemeine oder vage formulierte Empfehlungen, bei denen es häufig um nicht mehr geht, als um das Versprechen, Änderungen „in Betracht zu ziehen“ oder entsprechende „Bemühungen fortzusetzen“, statt um konkrete Zusagen, diese umzusetzen.

So hat sich der Iran beispielsweise bereiterklärt, „weiterhin Maßnahmen zur Stärkung der Mechanismen für den Schutz der Rechte von Frauen und Kindern zu ergreifen“. Er weigerte sich jedoch, Empfehlungen zu akzeptieren, in denen er aufgefordert wird, das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) zu ratifizieren oder seine vagen, pauschalen Vorbehalte gegenüber dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes zu überdenken, bei dem er alle „mit islamischen Gesetzen unvereinbare“ Bestimmungen ablehnt.

„Durch die Ablehnung jeglicher Empfehlung, die zur Durchführung konkreter Maßnahmen verpflichten würde, vermitteln die iranischen Behörden den Eindruck, dass es sich bei ihren Zugeständnissen an die Menschenrechte nur um eine leere Geste handelt“, so Hassiba Hadj Sahraoui. „Die leeren Versprechungen können nicht verbergen, dass sie in Wirklichkeit nicht zu einer Menschenrechtsreform bereit sind.“

Auch die Religionsgemeinschaft der Bahá’í, die im Iran schweren Menschenrechtsverletzungen und Verfolgungen ausgesetzt ist, äußerte sich enttäuscht über die Weigerung des Teheraner Regimes, die Empfehlungen des UN-Menschenrechtsrates anzunehmen: „Irans eingeschränkte und bedingte Akzeptanz von nur zwei der zehn Empfehlungen anderer Regierungen über die fortwährende Verfolgung der Bahá’í deutet darauf hin, dass es in naher Zukunft keine wesentliche Veränderung in der Regierungspolitik geben wird – ein düsterer Ausblick für die Menschenrechte im Iran allgemein.“