Der Iran, die Uno und die Menschenrechte – Auf einen Blick

Der Iran hat wichtige völkerrechtlich bindende Verträge ratifiziert. Zu den Vertragspartnern gehören fast alle Staaten der Erde, auch Deutschland, Österreich und die Schweiz. Der Iran bekennt sich öffentlich zu seinen vertraglichen Verpflichtungen – doch die Islamische Republik bricht diese Verträge täglich; durch Folter, willkürliche Haft, Entrechtung von Frauen und Minderheiten.

Menschenrechtsverletzungen des Iran

Der Iran wird daher trotz aller Diplomatie durch die Gremien und Sonderberichterstatter der UNO so oft kritisiert, wie kaum ein anderes Land der Erde. Da sich die iranischen Regierungen weigern, die Menschenrechtsverletzungen in ihrem Land zu beenden, haben die UN-Resolutionen zum Iran über die Jahre oftmals dieselben Verstöße festgestellt. Beispielhaft ist hier eine Auswahl aus der Resolution der UN-Generalversammlung aus dem Jahr 2012 zusammengestellt:

„Folter und grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen oder Strafen, namentlich Auspeitschen und Amputationen“

„große Anzahl von Hinrichtungen, die unter Missachtung international anerkannter Garantien durchgeführt werden, namentlich öffentliche Hinrichtungen und Hinrichtungen von Minderjährigen“

„Personen in Gefangenschaft, denen weiterhin eine Verurteilung zur Hinrichtung durch Steinigung droht“

„zunehmende Diskriminierung und andere Menschenrechtsverletzungen gegenüber Angehörigen religiöser Minderheiten, ob anerkannt oder nicht, unter anderem Christen, Juden, Sufis und sunnitische Muslime und derjenigen, die sich für sie einsetzen, und insbesondere Angriffe gegen Bahá’ís und ihren Glauben“

„Festnahme und gewaltsame Unterdrückung von Frauen, die ihr Recht, sich friedlich zu versammeln, ausüben, sowie die Verhängung von Strafen gegen diese Frauen, eine Einschüchterungskampagne gegen Verfechter der Menschenrechte von Frauen und die fortdauernde Diskriminierung von Frauen und Mädchen im Gesetz und in der Praxis“

„fortdauernde, systematische und schwerwiegende Einschränkungen der Freiheit, sich friedlich zu versammeln, der Vereinigungsfreiheit sowie der Meinungsfreiheit und des Rechts der freien Meinungsäußerung“

Seit 1985 verabschiedet die Generalversammlung der Vereinten Nationen nahezu jährlich eine Resolution zur Situation der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran, obwohl Resolutionen nur in seltenen und gravierenden Fällen beschlossen werden. Eine Verbesserung der Menschenrechtslage in der Islamischen Republik ist allerdings seit Jahren praktisch nicht feststellbar, eher das Gegenteil: Besonders seit den Wahlen am 12. Juni 2009 hat sich die Lage noch weiter verschlechtert. Um trotzdem nicht weiterhin regelmäßig von der UNO kritisiert zu werden, versucht die iranische Regierung solche Resolutionen zu verhindern und behindert die Arbeit der Menschenrechtsinstitutionen der UN. 2007 reichte der Iran beispielsweise einen Antrag über die Frage ein, ob die Generalversammlung überhaupt über die Resolution „Die Situation der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran“ abstimmen sollte. Erschreckenderweise fiel das Ergebnis sehr knapp aus. Iran verlor die Abstimmung mit nur 80 zu 84 Stimmen.

Der UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon zeigt sich seit seinem Amtsantritt besonders besorgt über die systematischen Menschenrechtsverletzungen im Iran. Jedes Jahr veröffentlicht er einen Sonderbericht über die islamische Republik.

Erst im März 2011 beschloss der Menschenrechtsrat die Einrichtung eines Mandats „Sonderberichterstatter über die Menschenrechtslage im Iran“. In periodisch erscheinenden Berichten zeichnet seitdem Dr. Ahmed Shaheed, ehemaliger Außenminister der Malediven, ein Bild der Menschenrechtslage im Iran. Die iranische Führung verweigert ihm allerdings beharrlich die Einreise und macht es Shaheed daher unmöglich, selbst vor Ort zu recherchieren.

Die Vereinten Nationen haben verschiedene Sonderberichterstatter damit beauftragt, weltweit Menschenrechtsverletzungen an bestimmten Personengruppen oder bestimmte Formen von Menschenrechtsverletzungen zu beobachten. Innerhalb der letzten Jahre haben sich die UN-Sonderberichterstatter für Folter, Gewalt gegen Frauen, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, extralegale Hinrichtungen und Unabhängigkeit der Justiz allesamt gezwungen gesehen, den Iran in ihren Sonderberichten zu kritisieren. Zusätzlich verfassen UN-Ausschüsse in unregelmäßigeren Abständen Berichte über die Menschenrechtsproblematik im Iran, und schließlich gibt es noch die Arbeitsgruppe gegen willkürliche Verhaftung, die sogar mehrmals im Jahr Fälle im Iran behandelt.

Welche Menschenrechtsdokumente hat der Iran ratifiziert?

Der Iran war 1945 eines der 51 Gründungsmitglieder der Vereinten Nationen. Zu dieser Zeit war der Iran noch eine konstitutionelle Monarchie und seit 1941 unter der Regentschaft von Schah Mohammad Reza Pahlavi. Dieser hatte in seinem als ‚Weiße Revolution‘ bekannten Reformprogramm viele wirtschaftliche und gesellschaftliche Erneuerungen geplant und durchgeführt. Dazu zählten auch schrittweise Liberalisierungen, wie beispielsweise das Frauenwahlrecht. Der Iran unter seiner Herrschaft ratifizierte die beiden Schlüsselabkommen für Menschenrechte der UNO, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte vor dem offiziellen Inkrafttreten. Auch das Abkommen zur Beendigung aller Formen von Rassendiskriminierung wurde ratifiziert. Der Iran war dennoch weit entfernt davon, ein demokratischer Rechtsstaat europäischer Prägung zu sein. Insbesondere die Willkür des iranischen Inlandsgeheimdienstes war verhasst.

Im Jahr 1979 fegte eine von säkularen, oft links gerichteten Studenten und Bürgern getragene Revolution den Schah vom Thron. Diese Situation nutzten gut organisierte iranische Islamisten. Es gelang ihnen, Schlüsselpositionen zu besetzen und die „Islamische Republik Iran“ nach ihren Vorstellungen zu errichten. Die neuen Machthaber töteten willkürlich tausende Andersdenkende – bekennen sich aber bis heute immer wieder aufs Neue zu den UN-Menschenrechtsverträgen.

Der Iran ratifizierte seither weitere UN-Menschenrechtsabkommen oder unterschrieb sie. Die Unterschrift ist dabei in erster Linie eine Absichtserklärung, während die Ratifikation das völkerrechtlich bindende Herstellen der Rechtskräftigkeit bezeichnet:

UN-Konventionen und Pakte zum Schutz des Kindes, sowie über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Internationaler Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte Unterzeichnet; Ratifiziert: 24. Juni 1975
Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte
Unterzeichnet; Ratifiziert: 24. Juni 1975
Internationale Konvention zur Beseitigung aller Formen von Rassendiskriminierung
Unterzeichnet; Ratifiziert: 29. August 1968
Konvention für die Rechte des Kindes
Unterzeichnet; Ratifiziert: 13. Juli 1994
Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie
Nachträglich ratifiziert: 26. September 2007
Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Nachträglich ratifiziert: 23. Oktober 2009
Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention gegen die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
Unterschrieben: 21. September 2010

Weder unterzeichnet noch ratifiziert hat der Iran unter anderem die „Anti-Folter-Konvention“, die „Frauenrechts-Konvention“ und die Konvention zur Abschaffung der Todesstrafe. Die „Frauenrechtskonvention“ war nach intensiver Diskussion im Jahr 2004 bereits vom iranischen Parlament angenommen worden. Der Islamische Wächterrat verbot sie jedoch umgehend als „unislamisch“.

Menschenrechte und „islamische Prinzipien“
Es fällt auf, dass die Vertreter der Islamischen Republik die Menschenrechte immer im Zusammenhang mit „islamischen Prinzipien“ nennen. Diese seien die Grundlage des iranischen Rechts und göttlichen Ursprungs. Sie stünden nach Auffassung der iranischen Regierung über den von Menschen gemachten Gesetzen, also über den Menschenrechten. Es wird betont, dass die Menschenrechtspolitik des Iran eine „Reflektion der nationalen und regionalen Besonderheiten sowie kulturellen, historischen und religiösen Hintergründen“ sei. Der Iran versichert zwar, dass diese „islamische Interpretation“ der Menschenrechte nicht im Konflikt mit ihren internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen stünde. Die Berichte der UN zur Menschenrechtslage im Iran belegen aber das Gegenteil – zumindest für die „Interpretationen“ aller bisherigen Regierungen der Islamischen Republik.
Die IGFM sieht in der Rhetorik um „islamische“ Menschenrechte ein reines Ablenkungsmanöver und den Versuch, die Wahrnehmung von Menschenrechtsverbrechen schön zu färben. Auspeitschen, Steinigen und Kreuzigen sollen nicht als Folter benannt werden, sondern als „islamische Strafen“, die Unterdrückung von Frauen als deren „Schutz“. Wer Menschenrechtsverletzungen im Iran kritisiert, wird als westlich überheblich diffamiert – im Iran auch offen als „Satan“.
Der Iran hat völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge ratifiziert. Seit der Gründung der Islamischen Republik 1979 bricht der Iran diese Verträge offen und in einem Ausmaß, wie kaum ein anderes Land der Erde. Die übrigen Vertragspartner, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz, sollten und müssen nicht weniger verlangen, als die umgehende Einhaltung dieser Verträge.