Überprüfung von Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und deren Vergleich mit der Verfassung der Islamischen Republik Iran

wissen Sie: Es gibt 30 Menschenrechtsgesetze? Das sind deine grundlegendsten Menschenrechte und gehören zu dir.
Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt, dass jeder Mensch es verdient, ein Staatsangehöriger zu sein.
Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft bezieht sich auf die Art der politischen und rechtlichen Beziehung zwischen einer Person und einem bestimmten Staat, die eine Person von der kontinuierlichen und bedingungslosen Unterstützung ihrer Regierung genießen wird.

Die Bedeutung dieses Artikels ist, dass bis zur ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts das Ausmaß seiner Verletzung und Vernachlässigung so weitreichend war, dass es ein so bemerkenswertes Interesse angenommen hat.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erkennt dieses Recht sowie andere Menschenrechte an, die sich auf den Ermessensspielraum und den Bereich von Einzelpersonen beziehen, und heute können Menschen gleichzeitig die Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft von zwei oder mehr Ländern haben.

Nach den Gesetzen der Islamischen Republik Iran beziehen sich jedoch die Artikel 976 bis 991 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und die Artikel 41 und 42 der Verfassung auf die Staatsangehörigkeit im Iran.
Nach diesen Regeln werden Boden und Blut zur Bestimmung der Staatsangehörigkeit von Individuen herangezogen. Aber bei weiterer Prüfung dieser Probleme werden wir einige Nachteile in ihrer praktischen Anwendung finden.

Im Iran wird der Blutspiegel nur wegen der Blutsverwandtschaft zwischen dem Vater und dem Kind betrachtet, und die Mutter misst der Blutsverwandtschaft keine Bedeutung bei, die das Kind einer iranischen Mutter und seines Vaters zur 18-jährigen Staatsbürgerschaft iranischer Herkunft macht. Ein Ausländer wird nur für 5 Jahre der iranischen Staatsbürgerschaft im Iran und anderen Bedingungen im Iran unterworfen sein, und diese Diskriminierung zwischen Menschen ist ein Zeichen einer eklatanten Verletzung der Menschenrechte im Iran.