{"id":48,"date":"2013-04-08T17:43:29","date_gmt":"2013-04-08T15:43:29","guid":{"rendered":"http:\/\/deutsch.bashariyat.org\/?page_id=48"},"modified":"2013-05-20T18:34:21","modified_gmt":"2013-05-20T16:34:21","slug":"allgemeine-erklarung-der-menschenrechte","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/deutsch.bashariyat.org\/?page_id=48","title":{"rendered":"Allgemeine Erkl\u00e4rung Der Menschenrechte"},"content":{"rendered":"<p>Pr\u00e4ambel<\/p>\n<p>Da die Anerkennung der angeborenen W\u00fcrde und der gleichen und unver\u00e4u\u00dferlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,<\/p>\n<p>da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei gef\u00fchrt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Emp\u00f6rung erf\u00fcllen, und da verk\u00fcndet worden ist, da\u00df einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genie\u00dfen, das h\u00f6chste Streben des Menschen gilt,<\/p>\n<p>da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu sch\u00fctzen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdr\u00fcckung zu greifen,<\/p>\n<p>da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu f\u00f6rdern,<\/p>\n<p>da die V\u00f6lker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Men-schenrechte, an die W\u00fcrde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechti-gung von Mann und Frau erneut bekr\u00e4ftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in gr\u00f6\u00dferer Freiheit zu f\u00f6rdern,<\/p>\n<p>da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,<\/p>\n<p>da ein gemeinsames Verst\u00e4ndnis dieser Rechte und Freiheiten von gr\u00f6\u00dfter Wichtigkeit f\u00fcr die volle Erf\u00fcllung dieser Verpflichtung ist,<\/p>\n<p>verk\u00fcndet die Generalversammlung<\/p>\n<p>diese Allgemeine Erkl\u00e4rung der Menschenrechte als das von allen V\u00f6lkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erkl\u00e4rung stets gegenw\u00e4rtig halten und sich bem\u00fchen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu f\u00f6rdern und durch fortschreitende nationale und internationale Ma\u00dfnahmen ihre allgemeine und tats\u00e4chliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bev\u00f6lkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bev\u00f6lkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gew\u00e4hrleisten.<br \/>\nArtikel 1<\/p>\n<p>Alle Menschen sind frei und gleich an W\u00fcrde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Br\u00fcderlichkeit begegnen.<br \/>\nArtikel 2<\/p>\n<p>Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erkl\u00e4rung verk\u00fcndeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger \u00dcberzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Verm\u00f6gen, Geburt oder sonstigem Stand.<\/p>\n<p>Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angeh\u00f6rt, gleichg\u00fcltig ob dieses unabh\u00e4ngig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souver\u00e4nit\u00e4t eingeschr\u00e4nkt ist.<br \/>\nArtikel 3<\/p>\n<p>Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.<br \/>\nArtikel 4<\/p>\n<p>Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.<br \/>\nArtikel 5<\/p>\n<p>Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.<br \/>\nArtikel 6<\/p>\n<p>Jeder hat das Recht, \u00fcberall als rechtsf\u00e4hig anerkannt zu werden.<br \/>\nArtikel 7<\/p>\n<p>Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erkl\u00e4rung verst\u00f6\u00dft, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.<br \/>\nArtikel 8<\/p>\n<p>Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zust\u00e4ndigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.<br \/>\nArtikel 9<\/p>\n<p>Niemand darf willk\u00fcrlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.<br \/>\nArtikel 10<\/p>\n<p>Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und \u00f6ffentliches Verfahren vor einem unabh\u00e4ngigen und unparteiischen Gericht.<br \/>\nArtikel 11<\/p>\n<p>Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem \u00f6ffentlichen Verfahren, in dem er alle f\u00fcr seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gem\u00e4\u00df dem Gesetz nachgewiesen ist.<br \/>\nNiemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verh\u00e4ngt werden.<\/p>\n<p>Artikel 12<\/p>\n<p>Niemand darf willk\u00fcrlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeintr\u00e4chtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeintr\u00e4chtigungen.<br \/>\nArtikel 13<\/p>\n<p>Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu w\u00e4hlen.<br \/>\nJeder hat das Recht, jedes Land, einschlie\u00dflich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zur\u00fcckzukehren.<\/p>\n<p>Artikel 14<\/p>\n<p>Jeder hat das Recht, in anderen L\u00e4ndern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genie\u00dfen.<br \/>\nDieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tats\u00e4chlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grunds\u00e4tze der Vereinten Nationen versto\u00dfen.<\/p>\n<p>Artikel 15<\/p>\n<p>Jeder hat das Recht auf eine Staatsangeh\u00f6rigkeit.<br \/>\nNiemandem darf seine Staatsangeh\u00f6rigkeit willk\u00fcrlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangh\u00f6rigkeit zu wechseln.<\/p>\n<p>Artikel 16<\/p>\n<p>Heiratsf\u00e4hige Frauen und M\u00e4nner haben ohne Beschr\u00e4nkung auf Grund der Rasse, der Staatsangeh\u00f6rigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gr\u00fcnden. Sie haben bei der Eheschlie\u00dfung, w\u00e4hrend der Ehe und bei deren Aufl\u00f6sung gleiche Rechte.<br \/>\nEine Ehe darf nur bei freier und uneingeschr\u00e4nkter Willenseinigung der k\u00fcnftigen Ehegatten geschlossen werden.<br \/>\nDie Familie ist die nat\u00fcrliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.<\/p>\n<p>Artikel 17<\/p>\n<p>Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.<br \/>\nNiemand darf willk\u00fcrlich seines Eigentums beraubt werden.<\/p>\n<p>Artikel 18<\/p>\n<p>Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schlie\u00dft die Freiheit ein, seine Religion oder \u00dcberzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, \u00f6ffentlich oder privat durch Lehre, Aus\u00fcbung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.<br \/>\nArtikel 19<\/p>\n<p>Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungs\u00e4u\u00dferung; dieses Recht schlie\u00dft die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuh\u00e4ngen sowie \u00fcber Medien jeder Art und ohne R\u00fccksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.<br \/>\nArtikel 20<\/p>\n<p>Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschlie\u00dfen.<br \/>\nNiemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Artikel 21<\/p>\n<p>Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der \u00f6ffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gew\u00e4hlte Vertreter mitzuwirken.<br \/>\nJeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu \u00f6ffentlichen \u00c4mtern in seinem Lande.<br \/>\nDer Wille des Volkes bildet die Grundlage f\u00fcr die Autorit\u00e4t der \u00f6ffentlichen Gewalt; dieser Wille mu\u00df durch regelm\u00e4\u00dfige, unverf\u00e4lschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.<\/p>\n<p>Artikel 22<\/p>\n<p>Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Ma\u00dfnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Ber\u00fccksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genu\u00df der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die f\u00fcr seine W\u00fcrde und die freie Entwicklung seiner Pers\u00f6nlichkeit unentbehrlich sind.<br \/>\nArtikel 23<\/p>\n<p>Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.<br \/>\nJeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn f\u00fcr gleiche Arbeit.<br \/>\nJeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen W\u00fcrde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls erg\u00e4nzt durch andere soziale Schutzma\u00dfnahmen.<br \/>\nJeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.<\/p>\n<p>Artikel 24<\/p>\n<p>Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vern\u00fcnftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelm\u00e4\u00dfigen bezahlten Urlaub.<br \/>\nArtikel 25<\/p>\n<p>Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gew\u00e4hrleistet, einschlie\u00dflich Nahrung, Kleidung, Wohnung, \u00e4rztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gew\u00e4hrleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidit\u00e4t oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umst\u00e4nde.<br \/>\nM\u00fctter und Kinder haben Anspruch auf besondere F\u00fcrsorge und Unterst\u00fctzung. Alle Kinder, eheliche wie au\u00dfereheliche, genie\u00dfen den gleichen sozialen Schutz.<\/p>\n<p>Artikel 26<\/p>\n<p>Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht m\u00fcssen allgemein verf\u00fcgbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht mu\u00df allen gleicherma\u00dfen entsprechend ihren F\u00e4higkeiten offenstehen.<br \/>\nDie Bildung mu\u00df auf die volle Entfaltung der menschlichen Pers\u00f6nlichkeit und auf die St\u00e4rkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie mu\u00df zu Verst\u00e4ndnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religi\u00f6sen Gruppen beitragen und der T\u00e4tigkeit der Vereinten Nationen f\u00fcr die Wahrung des Friedens f\u00f6rder-lich sein.<br \/>\nDie Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu w\u00e4hlen, die ihren Kindern zuteil werden soll.<\/p>\n<p>Artikel 27<\/p>\n<p>Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den K\u00fcnsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.<br \/>\nJeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.<\/p>\n<p>Artikel 28<\/p>\n<p>Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erkl\u00e4rung verk\u00fcndeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden k\u00f6nnen.<br \/>\nArtikel 29<\/p>\n<p>Jeder hat Pflichten gegen\u00fcber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Pers\u00f6nlichkeit m\u00f6glich ist.<br \/>\nJeder ist bei der Aus\u00fcbung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschr\u00e4nkungen unterworfen, die das Gesetz ausschlie\u00dflich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der \u00f6ffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu gen\u00fcgen.<br \/>\nDiese Rechte und Freiheiten d\u00fcrfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grunds\u00e4tzen der Vereinten Nationen ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p>Artikel 30<\/p>\n<p>Keine Bestimmung dieser Erkl\u00e4rung darf dahin ausgelegt werden, da\u00df sie f\u00fcr einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begr\u00fcndet, eine T\u00e4tigkeit auszu\u00fcben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erkl\u00e4rung verk\u00fcndeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pr\u00e4ambel Da die Anerkennung der angeborenen W\u00fcrde und der gleichen und unver\u00e4u\u00dferlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei gef\u00fchrt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Emp\u00f6rung erf\u00fcllen, und da verk\u00fcndet worden &hellip; <\/p>\n<p><a class=\"more-link btn\" href=\"https:\/\/deutsch.bashariyat.org\/?page_id=48\">Weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":46,"menu_order":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-48","page","type-page","status-publish","hentry","nodate","item-wrap"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/deutsch.bashariyat.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/48","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/deutsch.bashariyat.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/deutsch.bashariyat.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/deutsch.bashariyat.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/deutsch.bashariyat.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=48"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/deutsch.bashariyat.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/48\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":99,"href":"https:\/\/deutsch.bashariyat.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/48\/revisions\/99"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/deutsch.bashariyat.org\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/46"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/deutsch.bashariyat.org\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=48"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}