{"id":544,"date":"2015-04-25T10:32:33","date_gmt":"2015-04-25T08:32:33","guid":{"rendered":"http:\/\/deutsch.bashariyat.org\/?p=544"},"modified":"2015-04-25T10:32:33","modified_gmt":"2015-04-25T08:32:33","slug":"der-iran-die-uno-und-die-menschenrechte-auf-einen-blick-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/deutsch.bashariyat.org\/?p=544","title":{"rendered":"Der Iran, die Uno und die Menschenrechte &#8211; Auf einen Blick"},"content":{"rendered":"<p><strong>Der Iran hat wichtige v\u00f6lkerrechtlich bindende Vertr\u00e4ge ratifiziert. Zu den Vertragspartnern geh\u00f6ren fast alle Staaten der Erde, auch Deutschland, \u00d6sterreich und die Schweiz. Der Iran bekennt sich \u00f6ffentlich zu seinen vertraglichen Verpflichtungen \u2013 doch die Islamische Republik bricht diese Vertr\u00e4ge t\u00e4glich; durch Folter, willk\u00fcrliche Haft, Entrechtung von Frauen und Minderheiten.<\/strong><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2><strong>Menschenrechtsverletzungen des Iran<\/strong><\/h2>\n<p><strong>Der Iran wird daher trotz aller Diplomatie durch die Gremien und Sonderberichterstatter der UNO so oft kritisiert, wie kaum ein anderes Land der Erde. Da sich die iranischen Regierungen weigern, die Menschenrechtsverletzungen in ihrem Land zu beenden, haben die UN-Resolutionen zum Iran \u00fcber die Jahre oftmals dieselben Verst\u00f6\u00dfe festgestellt. Beispielhaft ist hier eine Auswahl aus der Resolution der UN-Generalversammlung aus dem Jahr 2012 zusammengestellt:<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8222;Folter und grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlungen oder Strafen, namentlich Auspeitschen und Amputationen&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8222;gro\u00dfe Anzahl von Hinrichtungen, die unter Missachtung international anerkannter Garantien durchgef\u00fchrt werden, namentlich \u00f6ffentliche Hinrichtungen und Hinrichtungen von Minderj\u00e4hrigen&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8222;Personen in Gefangenschaft, denen weiterhin eine Verurteilung zur Hinrichtung durch Steinigung droht&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8222;zunehmende Diskriminierung und andere Menschenrechtsverletzungen gegen\u00fcber Angeh\u00f6rigen religi\u00f6ser Minderheiten, ob anerkannt oder nicht, unter anderem Christen, Juden, Sufis und sunnitische Muslime und derjenigen, die sich f\u00fcr sie einsetzen, und insbesondere Angriffe gegen Bah\u00e1&#8217;\u00eds und ihren Glauben&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8222;Festnahme und gewaltsame Unterdr\u00fcckung von Frauen, die ihr Recht, sich friedlich zu versammeln, aus\u00fcben, sowie die Verh\u00e4ngung von Strafen gegen diese Frauen, eine Einsch\u00fcchterungskampagne gegen Verfechter der Menschenrechte von Frauen und die fortdauernde Diskriminierung von Frauen und M\u00e4dchen im Gesetz und in der Praxis&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>&#8222;fortdauernde, systematische und schwerwiegende Einschr\u00e4nkungen der Freiheit, sich friedlich zu versammeln, der Vereinigungsfreiheit sowie der Meinungsfreiheit und des Rechts der freien Meinungs\u00e4u\u00dferung&#8220;<\/strong><\/p>\n<p><strong>Seit 1985 verabschiedet die Generalversammlung der Vereinten Nationen nahezu j\u00e4hrlich eine Resolution zur Situation der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran, obwohl Resolutionen nur in seltenen und gravierenden F\u00e4llen beschlossen werden. Eine Verbesserung der Menschenrechtslage in der Islamischen Republik ist allerdings seit Jahren praktisch nicht feststellbar, eher das Gegenteil: Besonders seit den Wahlen am 12. Juni 2009 hat sich die Lage noch weiter verschlechtert. Um trotzdem nicht weiterhin regelm\u00e4\u00dfig von der UNO kritisiert zu werden, versucht die iranische Regierung solche Resolutionen zu verhindern und behindert die Arbeit der Menschenrechtsinstitutionen der UN. 2007 reichte der Iran beispielsweise einen Antrag \u00fcber die Frage ein, ob die Generalversammlung \u00fcberhaupt \u00fcber die Resolution &#8222;Die Situation der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran&#8220; abstimmen sollte. Erschreckenderweise fiel das Ergebnis sehr knapp aus. Iran verlor die Abstimmung mit nur 80 zu 84 Stimmen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Der UN-Generalsekret\u00e4r Ban Ki-Moon zeigt sich seit seinem Amtsantritt besonders besorgt \u00fcber die systematischen Menschenrechtsverletzungen im Iran. Jedes Jahr ver\u00f6ffentlicht er einen Sonderbericht \u00fcber die islamische Republik.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Erst im M\u00e4rz 2011 beschloss der Menschenrechtsrat die Einrichtung eines Mandats \u201eSonderberichterstatter \u00fcber die Menschenrechtslage im Iran\u201c. In periodisch erscheinenden Berichten zeichnet seitdem Dr. Ahmed Shaheed, ehemaliger Au\u00dfenminister der Malediven, ein Bild der Menschenrechtslage im Iran. Die iranische F\u00fchrung verweigert ihm allerdings beharrlich die Einreise und macht es Shaheed daher unm\u00f6glich, selbst vor Ort zu recherchieren.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Die Vereinten Nationen haben verschiedene Sonderberichterstatter damit beauftragt, weltweit Menschenrechtsverletzungen an bestimmten Personengruppen oder bestimmte Formen von Menschenrechtsverletzungen zu beobachten. Innerhalb der letzten Jahre haben sich die UN-Sonderberichterstatter f\u00fcr Folter, Gewalt gegen Frauen, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, extralegale Hinrichtungen und Unabh\u00e4ngigkeit der Justiz allesamt gezwungen gesehen, den Iran in ihren Sonderberichten zu kritisieren. Zus\u00e4tzlich verfassen UN-Aussch\u00fcsse in unregelm\u00e4\u00dfigeren Abst\u00e4nden Berichte \u00fcber die Menschenrechtsproblematik im Iran, und schlie\u00dflich gibt es noch die Arbeitsgruppe gegen willk\u00fcrliche Verhaftung, die sogar mehrmals im Jahr F\u00e4lle im Iran behandelt.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Welche Menschenrechtsdokumente hat der Iran ratifiziert?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Der Iran war 1945 eines der 51 Gr\u00fcndungsmitglieder der Vereinten Nationen. Zu dieser Zeit war der Iran noch eine konstitutionelle Monarchie und seit 1941 unter der Regentschaft von Schah Mohammad Reza Pahlavi. Dieser hatte in seinem als \u201aWei\u00dfe Revolution\u2018 bekannten Reformprogramm viele wirtschaftliche und gesellschaftliche Erneuerungen geplant und durchgef\u00fchrt. Dazu z\u00e4hlten auch schrittweise Liberalisierungen, wie beispielsweise das Frauenwahlrecht. Der Iran unter seiner Herrschaft ratifizierte die beiden Schl\u00fcsselabkommen f\u00fcr Menschenrechte der UNO, den Internationalen Pakt \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt \u00fcber Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte vor dem offiziellen Inkrafttreten. Auch das Abkommen zur Beendigung aller Formen von Rassendiskriminierung wurde ratifiziert. Der Iran war dennoch weit entfernt davon, ein demokratischer Rechtsstaat europ\u00e4ischer Pr\u00e4gung zu sein. Insbesondere die Willk\u00fcr des iranischen Inlandsgeheimdienstes war verhasst.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Im Jahr 1979 fegte eine von s\u00e4kularen, oft links gerichteten Studenten und B\u00fcrgern getragene Revolution den Schah vom Thron. Diese Situation nutzten gut organisierte iranische Islamisten. Es gelang ihnen, Schl\u00fcsselpositionen zu besetzen und die \u201eIslamische Republik Iran\u201c nach ihren Vorstellungen zu errichten. Die neuen Machthaber t\u00f6teten willk\u00fcrlich tausende Andersdenkende \u2013 bekennen sich aber bis heute immer wieder aufs Neue zu den UN-Menschenrechtsvertr\u00e4gen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Der Iran ratifizierte seither weitere UN-Menschenrechtsabkommen oder unterschrieb sie. Die Unterschrift ist dabei in erster Linie eine Absichtserkl\u00e4rung, w\u00e4hrend die Ratifikation das v\u00f6lkerrechtlich bindende Herstellen der Rechtskr\u00e4ftigkeit bezeichnet:<\/strong><\/p>\n<p><strong>UN-Konventionen und Pakte zum Schutz des Kindes, sowie \u00fcber die<\/strong><br \/>\n<strong>Rechte von Menschen mit Behinderungen.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Internationaler Pakt \u00fcber Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte Unterzeichnet; Ratifiziert: 24. Juni 1975<\/strong><br \/>\n<strong>Internationaler Pakt \u00fcber B\u00fcrgerliche und Politische Rechte<\/strong><br \/>\n<strong>Unterzeichnet; Ratifiziert: 24. Juni 1975<\/strong><br \/>\n<strong>Internationale Konvention zur Beseitigung aller Formen von Rassendiskriminierung<\/strong><br \/>\n<strong>Unterzeichnet; Ratifiziert: 29. August 1968<\/strong><br \/>\n<strong>Konvention f\u00fcr die Rechte des Kindes<\/strong><br \/>\n<strong>Unterzeichnet; Ratifiziert: 13. Juli 1994<\/strong><br \/>\n<strong>Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention gegen Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie<\/strong><br \/>\n<strong>Nachtr\u00e4glich ratifiziert: 26. September 2007<\/strong><br \/>\n<strong>Konvention f\u00fcr die Rechte von Menschen mit Behinderungen<\/strong><br \/>\n<strong>Nachtr\u00e4glich ratifiziert: 23. Oktober 2009<\/strong><br \/>\n<strong>Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention gegen die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten<\/strong><br \/>\n<strong>Unterschrieben: 21. September 2010<\/strong><\/p>\n<p><strong>Weder unterzeichnet noch ratifiziert hat der Iran unter anderem die &#8222;Anti-Folter-Konvention&#8220;, die &#8222;Frauenrechts-Konvention&#8220; und die Konvention zur Abschaffung der Todesstrafe. Die &#8222;Frauenrechtskonvention&#8220; war nach intensiver Diskussion im Jahr 2004 bereits vom iranischen Parlament angenommen worden. Der Islamische W\u00e4chterrat verbot sie jedoch umgehend als &#8222;unislamisch&#8220;.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Menschenrechte und \u201eislamische Prinzipien&#8220;<\/strong><br \/>\n<strong>Es f\u00e4llt auf, dass die Vertreter der Islamischen Republik die Menschenrechte immer im Zusammenhang mit &#8222;islamischen Prinzipien&#8220; nennen. Diese seien die Grundlage des iranischen Rechts und g\u00f6ttlichen Ursprungs. Sie st\u00fcnden nach Auffassung der iranischen Regierung \u00fcber den von Menschen gemachten Gesetzen, also \u00fcber den Menschenrechten. Es wird betont, dass die Menschenrechtspolitik des Iran eine &#8222;Reflektion der nationalen und regionalen Besonderheiten sowie kulturellen, historischen und religi\u00f6sen Hintergr\u00fcnden&#8220; sei. Der Iran versichert zwar, dass diese &#8222;islamische Interpretation&#8220; der Menschenrechte nicht im Konflikt mit ihren internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen st\u00fcnde. Die Berichte der UN zur Menschenrechtslage im Iran belegen aber das Gegenteil \u2013 zumindest f\u00fcr die \u201eInterpretationen\u201c aller bisherigen Regierungen der Islamischen Republik.<\/strong><br \/>\n<strong>Die IGFM sieht in der Rhetorik um \u201eislamische\u201c Menschenrechte ein reines Ablenkungsman\u00f6ver und den Versuch, die Wahrnehmung von Menschenrechtsverbrechen sch\u00f6n zu f\u00e4rben. Auspeitschen, Steinigen und Kreuzigen sollen nicht als Folter benannt werden, sondern als \u201eislamische Strafen\u201c, die Unterdr\u00fcckung von Frauen als deren \u201eSchutz\u201c. Wer Menschenrechtsverletzungen im Iran kritisiert, wird als westlich \u00fcberheblich diffamiert \u2013 im Iran auch offen als \u201eSatan\u201c.<\/strong><br \/>\n<strong>Der Iran hat v\u00f6lkerrechtlich bindende Menschenrechtsvertr\u00e4ge ratifiziert. Seit der Gr\u00fcndung der Islamischen Republik 1979 bricht der Iran diese Vertr\u00e4ge offen und in einem Ausma\u00df, wie kaum ein anderes Land der Erde. Die \u00fcbrigen Vertragspartner, darunter Deutschland, \u00d6sterreich und die Schweiz, sollten und m\u00fcssen nicht weniger verlangen, als die umgehende Einhaltung dieser Vertr\u00e4ge.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Iran hat wichtige v\u00f6lkerrechtlich bindende Vertr\u00e4ge ratifiziert. Zu den Vertragspartnern geh\u00f6ren fast alle Staaten der Erde, auch Deutschland, \u00d6sterreich und die Schweiz. 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