UNO: Anwendung der Todesstrafe im Iran alarmierend!

UN-Menschenrechtskommissar: „Dass eine Person wegen friedlicher Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit und Glaubensfreiheit zum Tod verurteilt wird, ist ein absoluter Skandal – und ein klarer Verstoß gegen internationale Menschenrechtsgesetzgebung”.

Im Iran wurde der politische Gefangene Mohammad Ali Taheri (Bild oben), Gründer einer spirituellen Bewegung, Autor und Vertreter alternativer Heilverfahren, am 1. August von einem Revolutionsgericht zum Tode verurteilt. Taheri war bereits im Mai 2011 verhaftet und zu fünf Jahren Haft wegen angeblicher „Beleidigung islamischer Heiligtümer“ verurteilt worden. Während er die Haftstrafe verbüßte, wurde er erneut wegen sog. „Verdorbenheit auf Erden“ angeklagt, ein Begriff, den die Willkürjustiz im Iran für abweichende politische oder religiöse Anschauungen verwendet. Diese Anklage führte nun zur Todesstrafe.
Der Hohe Menschenrechtskommissar der UNO, Zeid Ra’ad Al Hussein (Bild), zeigte sich am 5. August alarmiert über die Verhängung der Todesstrafe gegen Mohammad Ali Taheri. “Irans Anwendung der Todesstrafe ist seit langer Zeit problematisch, denn viele Hinrichtungen erfolgten wegen Drogendelikten, und einige Hinrichtungen betrafen Personen, die zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 18 Jahre alt waren, oder andere Fälle, wo sehr allgemeine, vage definierte Anklagen zur Verhängung von Todesurteilen geführt haben”, sagte Zeid.

Taheris mehrfache Verurteilungen aufgrund einer Vielzahl sehr vager Anschuldigungen, seine Inhaftierung in Einzelhaft und jetzt sein Todesurteil verdeutlichten die schwerwiegenden Probleme bei der Rechtsprechung und die überaus besorgniserregende Anwendung der Todesstrafe im Iran, so der UN-Menschenrechtskommissar.

Zeid betonte, dass das internationale Recht und insbesondere der Internationale Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte, den der Iran ratifiziert hat, vorschreibe, dass in Ländern, die die Todesstrafe nicht abgeschafft haben, diese nur bei den „schwersten Verbrechen“ verhängt werden dürfe. Darunter werden nur Verbrechen verstanden, bei denen es um vorsätzliche Tötung geht. Selbst dann muss das Gerichtsverfahren strengen Standards eines fairen Verfahrens genügen.

“Ich fordere die iranischen Behörden auf, die Anklagen gegen Taheri fallen zu lassen und für seine bedingungslose Freilassung zu sorgen. Dass eine Person wegen friedlicher Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit und Glaubensfreiheit zum Tod verurteilt wird, ist ein absoluter Skandal – und ein klarer Verstoß gegen internationale Menschenrechtsgesetzgebung”, so der Menschenrechtskommissar.

Iran hat Berichten zufolge in diesem Jahr bereits über 600 Personen hingerichtet. Im letzten Jahr wurden in dem Land 753 Personen hingerichtet. Zeid forderte das Regime im Iran auf, ein sofortiges Moratorium zu erlassen und alle Hinrichtungen zu stoppen. Die UN setzt sich gegen den Einsatz der Todesstrafe, egal unter welchen Umständen, ein und der weltweite Trend geht hin zu ihrer Abschaffung.
Auch der Sonderbeauftragte der Vereinten Nationen für die Menschenrechtslage im Iran, Ahmed Shaheed (Bild), forderte das iranische Regime auf, die gegen Mohammad Ali Taheri verhängte Todesstrafe sofort auszusetzen.

“Es ist nicht akzeptabel und ein Verstoß gegen internationales Recht, dass eine Person wegen der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit eingesperrt und zum Tode verurteilt wird”, betonte der UN-Experte. Mohammad Ali Taheri sei wegen seines spirituellen Glaubens und seiner Lehren zum Tode verurteilt worden.

“Taheris Handlungen waren friedlich und stellen Aktivitäten dar, die nach internationaler Menschenrechtsgesetzgebung geschützt sind”, sagte der Menschenrechtsexperte. “Die durch internationales Recht geschützten Rechte umfassen das Recht, eine Überzeugung eigener Wahl zu besitzen und auszudrücken, egal, ob diese Überzeugung durch private Handlungen oder öffentliches Lehren ausgedrückt wird”, erklärte er. Eine Person dafür zum Tode zu verurteilen, dass sie ihren Glauben ausdrückt, ist nicht akzeptabel.”

Shaheeds Forderung wurde von fünf UN-Sonderbeauftragten unterstützt: Heiner Bielefeldt (zuständig für Religions- und Glaubensfreiheit), Juan E. Méndez (Folter), Christof Heyns (außergerichtliche Hinrichtungen), David Kaye (Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit) und Michel Forst (zuständig für Menschenrechtsverteidiger).

Ahmed Shaheed erneuerte außerdem seine Forderung an das iranische Regime, ein Moratorium für die Todesstrafe zu verabschieden und zu zeigen, dass der Iran seine Verpflichtung einhält, das Recht auf Leben und andere grundlegende, durch internationales Recht garantierte Freiheiten zu respektieren und zu schützen.