Audio- und Videoclip zum Internationalen Tag gegen Kinderarbeit 

 Der 12. Juni 2002 wurde zum Welttag an den Kampf gegen Kinderarbeit genannt, der die Zusammenarbeit von Regierungen, Arbeitgebern und Arbeitsorganisationen, der Zivilgesellschaft und Millionen von Menschen auf der ganzen Welt erfordert, um wirksame Maßnahmen zur Unterstützung von Kinderarbeitern zu ergreifen.

 „Kinderarbeit“ bezeichnet Arbeit von Kindern unter dem gesetzlichen Mindestalter.  Armut, Misshandlung, Getto und niedriges Bildungsniveau wurden als Faktoren für die Verbreitung von Kinderarbeit angeführt.  Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) legt im Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestarbeitsalter ausdrücklich fest, dass Kinder unter 15 Jahren nicht arbeiten dürfen (gemäß Artikel 2 Absatz 3). Nach dem Arbeitsgesetz im Iran werden Kinder unter 15 Jahren jedoch als berufstätige Kinder eingestuft. Im Iran befinden sich die meisten arbeitenden Kinder in den Provinzen Khorasan Razavi und Sistan – Belutschistan sowie Teheran.  Neben iranischen Kindern sind Kinder ausländischer Staatsangehöriger (vor allem afghanische Kinder) aufgrund finanzieller Schwierigkeiten und des Mangels an Staatsbürgerschaftsrechten sowie materieller und spiritueller Unterstützung durch die Regierung der Islamischen Republik Iran zu allem gezwungen.