Artikel 23 DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE(Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)
- Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
- Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
- Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
- Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.
Bericht über die Verletzung von Arbeit und Arbeitsrechten im Mai 2019
Reihe | Gegenstand | Fall | Anzahl |
1 | Besondere Neuigkeiten | 5 | – |
2 | Entlassung und Mäßigung | 3 | – |
3 | Kundgebung und Streiks | 21 | – |
4 | Verhaftung, Gefängnis und Vorladung | 12 | 66 |
5 | Lasten auf dem Rücken des Menschen tragen | 19 | – |
6 | Tod und Verletzung | 19 | 66 |
7 | Barrieren und Löhne | 19 | – |
Die Regierung der Islamischen Republik Iran wurde gesammelt und kann praktisch 30% der Realitäten der Gesellschaft nicht überschreiten.
Urheber: Menschenrechtsverteidiger Irandokht Kia ,Seyed Ashkan Hosseini
Übersetzt von: Menschenrechtsverteidigerin Niloufar Imanian