Konvention über die Rechte des Kindes 20. November 1989

Diese Fassung hat UNICEF Deutschland kinderfreundlich formuliert. Das Original findest Du unter: www.unicef.de/kinderrechte

Die Gründung von UNICEF war die Antwort auf das Scheitern der Menschlichkeit während des Zweiten Weltkrieges.

Die Zeit war damals reif für die Idee, dass Frieden und Entwicklung ihre Grundlage im Leben der Kinder haben. Vieles wurde seither für die Kinder der Erde erreicht. Doch immer noch wachsen so viele Kinder in Armut und Gewalt auf, leiden unter Krankheiten und Diskriminierung.

Konvention über die Rechte des Kindes 20. November 1989

Es ist gewiss, dass wir in unserer modernen Welt besser für unsere Kinder sorgen können, als wir es jetzt tun. Es gibt keine Entschuldi- gung dafür, den Kindern eine gute Kindheit vorzuenthalten, in der sie ihre Fähigkeiten voll entfalten können.

Nelson Mandela

Alle Kinder und Jugendlichen haben Rechte – auch Du!

Deine Rechte stehen in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Sie hängen alle zusammen und sind gleich wichtig. Fast alle Staaten auf der Welt haben versprochen, die Kinderrechte in ihrem Land zu garantieren.

Art. 1

Jeder Mensch unter 18 Jahren hat diese Rechte.  

Art. 2

Alle Kinder haben diese Rechte, egal wer sie sind, wo sie leben, woher sie kommen, welche Hautfarbe sie haben, was ihre Eltern machen, welche Sprache sie sprechen, welche Religion sie haben, ob sie Junge oder Mädchen sind, in welcher Kultur sie leben, ob sie eine Behinderung haben, ob sie reich oder arm sind. Keinem Kind darf irgendeines der beschlossenen Rechte weggenommen werden.

Art. 3

Wenn Erwachsene Entscheidun- gen über Dich treffen, sollen sie zuerst daran denken, was das Beste für Dich ist. Alle Einrich- tungen für Kinder müssen ihrem Wohl dienen.

Art. 4

Dein Staat muss alle geeigneten Mittel einsetzen, um Deine Rech- te zu verwirklichen. Alle Länder sollen zusammenarbeiten, damit die Kinder überall auf der Welt ihre Rechte ausüben können.

Art. 5

Deine Eltern sollen Dir dabei helfen, dass Du Deine Rechte kennst und durchsetzen kannst. Sie sollen berücksichtigen, dass Deine eigenen Fähigkeiten sich entwickeln.

Art. 6

Du hast das Recht zu leben und Dich bestmöglich zu entwickeln.

Art. 7

Du hast das Recht auf eine Geburtsurkunde, auf eine Staats- angehörigkeit und auch das Recht, Deine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.

Art. 8

Du hast das Recht auf eine Identität, das heißt, auf Deinen Namen, eine Nationalität und Familienbeziehungen. Wenn etwas davon fehlt, muss der Staat helfen, dass Deine Identität voll hergestellt wird.

Art. 9

Du hast das Recht, bei Deinen Eltern zu leben, es sei denn, das wäre nicht gut für Dich. Wenn Du aus irgendeinem Grund von beiden Eltern oder einem Teil der Eltern getrennt lebst, hast Du das Recht, regelmäßig mit ihnen in Verbindung zu sein, außer es würde Dich gefährden.

Art. 10

Wenn Du und Deine Eltern in ver- schiedenen Ländern leben, sollen die Staaten Euch unterstützen, wieder zusammen zu ziehen.

Art. 11

Niemand darf Dich gegen Deinen Willen im Ausland fest- halten. Die Staaten müssen Dich davor schützen.

Art. 12

Du hast das Recht, Deine eigene Meinung mitzuteilen und Erwach- sene müssen das, was Du sagst, ernst nehmen. Auch Richter müssen Dich anhören, wenn Du betroffen bist.

Art. 13

Du hast das Recht, das, was

Du denkst und fühlst, anderen mitzuteilen, indem Du redest, zeichnest, schreibst oder auf andere Art und Weise. Du darfst aber keinen anderen Menschen damit verletzen oder kränken.

Du hast das Recht zu

erfahren, was in der Welt vor sich geht.

Art. 14

Du hast das Recht, Dir Deine eigene Meinung zu bilden und zu entscheiden, ob Du an einen Gott glaubst oder nicht. Deine Eltern sollen Dir dabei helfen, aber auch Deine Meinung berücksichtigen.

Art. 15

Du hast das Recht, Dich mit anderen zusammenzuschließen, und Ihr dürft Euch friedlich versammeln. Aber dabei dürft Ihr die Rechte anderer nicht verletzen.

Art. 16

Du hast das Recht auf eine Privat- sphäre. Niemand darf ungefragt Deine Briefe lesen, Dein Zimmer durchsuchen oder ähnliches tun. Niemand darf Dich beschämen oder beleidigen.

Art. 17

Du hast das Recht, alles zu erfah- ren, was Du für ein gutes Leben wissen musst, aus dem Radio, der Zeitung, Bü-chern, dem Computer und anderen Quellen.Erwachsene sollen dafür sorgen,dass

die Informationen, die Du erhältst, Dir nicht schaden. Außerdem sollen sie Dir helfen, die Informationen, die Du brauchst, zu finden und zu verstehen.

Art. 18

Du hast das Recht, von beiden Eltern erzogen und gefördert zu werden. Deine Eltern müssen bei allem, was sie tun, dafür sorgen, dass es Dir gut geht. Der Staat soll die Eltern bei dieser Aufgabe unterstützen, zum Beispiel durch Kindergärten, Gesundheitsdiens- te und Ähnliches.

Art. 19

Du hast das Recht auf Schutz, damit Du weder körperlich noch seelisch misshandelt, missbraucht oder vernachlässigt wirst.

Art. 20

Du hast das Recht auf besonderen Schutz und Hilfe, falls Du nicht mit Deinen Eltern leben kannst.

Art. 21

Dein Staat muss dafür sorgen, dass Du nur dann adoptiert werden kannst, wenn das in Deinem Interesse liegt.

Art. 22

Flüchtlingskinder haben das Recht auf besonderen Schutz und Hilfe. Auch alle anderen Rechte der Kinderrechtskonvention gelten für sie in dem Land,in dem sie gerade sind.

Der Staat, die Vereinten Nationen und andere Organisationen müssen ihnen helfen, zu ihrer Familie zu- rückzukehren, falls sie alleine auf der Flucht sind. Falls dies nicht möglich ist, müssen sie wie andere Kinder ohne Eltern behandelt werden.

Art. 23

Du hast das Recht auf besondere Förderung und Unterstützung, falls Du behindert bist. Dir stehen auch in diesem Fall alle Rechte der Konvention zu, so dass Du ein gutes Leben führen und aktiv am sozialen Leben teilnehmen kannst.

Art. 24

Du hast das Recht auf die bestmögliche Gesundheit, medi- zinische Behandlung, sauberes Trinkwasser, gesundes Essen, eine saubere und sichere Um- gebung, Schutz vor schädlichen Bräuchen und das Recht zu lernen, wie man gesund lebt.

Art. 25

Wenn du in einer Pflegefamilie bist oder in einem Heim lebst, hast Du das Recht, dass regel- mäßig überprüft wird, ob es Dir dort gut geht.

Art. 26

Du hast das Recht, von den

sozialen Sicherungssystemen

Deines Staates unterstützt zu werden.

Art. 27

Du hast das Recht, in Lebensver- hältnissen aufzuwachsen, die ermöglichen, dass Du Dich gut entwickeln kannst. Dafür sind zuerst Deine Eltern verantwort- lich. Wenn Deine Eltern das

nicht können, muss der Staat helfen, damit Du das Nötige hast, vor allem Nahrung, Kleidung und eine Wohnung.

Art. 28

Du hast das Recht auf eine gute Schulbildung. Die Grundbildung soll nichts kosten. Du sollst dabei unterstützt werden, den besten Schul- und Ausbildungs-

abschluss zu machen, den Du schaffen kannst. Der Staat muss dafür sorgen, dass alle Kinder in die Schule gehen und kein Kind dort schlecht behandelt wird.

Art. 29

Deine Bildung soll Dir helfen, alle Deine Talente und Fähigkei- ten zu entwickeln. Sie soll Dich außerdem darauf vorbereiten, in Frieden zu leben, die Umwelt zu schützen und andere Menschen und ihre Rechte zu respektieren, auch wenn sie anderen Kulturen oder Religionen angehören. Dafür sollst Du auch die Menschen- und Kinderrechte kennenlernen und achten.

Art. 30

Jedes Kind hat das Recht, eine

eigene Kultur, Sprache und Religion zu leben, egal, ob das alle Menschen in seinem Land

so tun oder nicht. Minderheiten und Ureinwohner benötigen dafür besonderen Schutz.

Art. 31

Du hast das Recht auf Freizeit, zu spielen, Dich zu erholen und Dich künstlerisch zu betätigen.

Art. 32

Der Staat muss Altersgrenzen für die Arbeit von Kindern erlassen. Er muss Dich vor Arbeit schützen, die schlecht für Deine Gesundheit oder Deine Schulbildung ist. Falls Du eine

erlaubte Arbeit machst, hast Du das Recht auf Sicherheit am Arbeitsplatz und auf faire Bezahlung.

Art. 33

Du hast das Recht auf Schutz vor Drogen und Drogenhandel.

Art. 34

Du hast das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch in allen Formen.

Art. 35

Die Staaten der Welt müssen alle Kinder davor schützen, entführt oder verkauft zu werden.

Art. 36

Du hast das Recht auf Schutz vor jeder Art von Ausbeutung.

Art. 37

Niemand darf Dich auf grausame oder unmensch- liche Weise bestrafen. Die Todesstrafe für Kinder muss überall abgeschafft werden. Nur in seltenen Ausnahmefäl-len dürfen strafmündige Kinder ins Gefängnis gesperrt werden. Wenn es geschieht, müssen sie kindgerecht behandelt werden und sofort Zugang zu einem An- walt haben. Sie müssen mit ihren Eltern in Verbindung bleiben können.

Art. 38

Du hast das Recht auf Schutz im Krieg. Ein zusätzlicher Vertrag bestimmt, dass kein Kind zu aktiver Teilnahme an bewaff- neten Konflikten herangezogen werden darf.

Art. 39

Du hast das Recht auf Hilfe, wenn Du misshandelt, vernach- lässigt oder ausgebeutet wurdest. Der Staat muss helfen, dass

Du wieder in normales Leben zurückfindest.

Art. 40

Du hast das Recht auf rechtliche Hilfe und faire Behandlung vor Gericht, wenn Du strafmündig bist, und die Gesetze müssen Deine Rechte respektieren. Der Staat soll eigene Jugendgerichte einrichten und verschiedene Wege anbieten, um Jugendliche, die gegen Gesetze verstoßen haben, die Rückkehr ins gemein- same Leben zu ermöglichen.

Art. 41

Falls Gesetze Deines Landes Deine Rechte besser schützen

als die Kinderrechtskonvention, sollen sie weiter gelten.

Art. 42

Der Staat soll dafür sorgen, dass alle Kinder und Erwachsenen die Kinderrechte kennen.

Art. 43 bis Art. 54

Diese Artikel erklären, wie die Vereinten Nationen in Zusam- menarbeit mit internationalen Organisationen wie UNICEF dafür sorgen wollen, dass die Kinderrechte eingehalten werden.

UNICEF, das Kinderhilfswerk

der Vereinten Nationen, will

die Kinderrechte für jedes Kind verwirklichen. Jedes Kind soll gesund, frei und in Frieden aufwachsen. Dabei unterstützt UNICEF Mädchen und Jungen

in rund 150 Ländern der Erde. Auch in Deutschland setzt sich UNICEF für die Rechte der Kinder ein und macht auf Kinderrechts- verletzungen aufmerksam. Mehr Informationen findest Du unter www.unicef.de www.unicef.de/youth www.unicef.de/schulen

Deutsches Komitee für UNICEF e.V. Höninger Weg 104, 50969 Köln

Tel.: 0221/936 50-0

Fax: 0221/936 50-279 E-Mail: mail@unicef.de www.unicef.de

Spendenkonto:

IBAN: DE57 3702 0500 0000 3000 00 Bank für Sozialwirtschaft Köln

Illustrationen:

Atelier Wolfgang Friesslich, Nürnberg

50 Konvention über die Rechte des Kindes