Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)
Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden aufgrund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
,Präsentation, Fragen und Antworten, Unterhaltung
Präsentator und Themen
Rasoul Pourazad:
Berichte und Analysieren der Verletzung von Menschenrechte im September 2019
Mahsa Zakai:
Analysieren Artikel 13, Entfernung von Diskriminierung gegen Frauen konvention und vergleichen mit Iranischem Verfassungsgesetz
Ali Emamgholi:
Gewalt gegen Frauen
Firouzeh dehbozorgi:
Häftlinge Frauen rechte
Peyman Aschkan:
Unverheiratete Beziehungen im Islam?!
Hamid Balucci
Menschenrechte und Baluccestan
Meinungen werden nach jeden Teil getauscht
Die Öffentliche Thema:
Kinder-rechte (Gewalt gegen kinder)
Diese versammlung am Sonntag, 10.11.2019 um 13Uhr (zentrale Europäische zeit)
Ort: Millitärstrasse 87A, 8004 Zürich, Schweiz
Diese Versammlung läuft auch über Paltalk App
Versammlungsleiter: Reza Amiri
Sekretär: Mehrdad Safari Asgui
Admin: Mahsa Zakai
Tonaufnahme: Hadi Jafarpour