Die Vertragsparteien,
Nach Erwägung der Erklärung, die von der Generalversammlung der Vereinten
Nationen in ihrer Resolution 96 (I) vom 11. Dezember 1946 abgegeben wurde,
dass Völkermord ein Verbrechen gemäss internationalem Recht ist, das dem Geist
und den Zielen der Vereinten Nationen zu



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