Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Übereinkommen unterzeichnen,von der Erwägung geleitet, daß es wünschenswert ist, gemeinsame Bestimmungen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen, insbesondere in modernen Intensivhaltungssystemen, anzunehmen,sind wie folgt übereingekommen: