Abgeschlossen in Wien am 22. März 1985 Von der Bundesversammlung genehmigt am 30. September 19872 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 17. Dezember 1987 In Kraft getreten für die Schweiz am 22. September 1988 (Stand am 29. Februar 2012) Präambel Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens 0.814.02
21. Juni 2019 Archiv
Juni 21
Meeresschutzrecht
Meere und Ozeane bedecken vier Fünftel der Erdoberfläche. Sie kennen keine Grenzen und sind weltumspannend. Auch ihre Nutzung erfolgt überwiegend grenzüberschreitend. Der Schutz der Meeresökosysteme kann daher nur im Rahmen internationaler Abkommen und Zusammenarbeit gelingen, weswegen das Meeresschutzrecht zum großen Teil aus internationalen und europäischen Vorgaben besteht. 15.10.2015 353 mal als hilfreich bewertet
Juni 21
Internationale Übereinkunft zum Schutze der Vögel
Abgeschlossen in Paris am 18. Oktober 1950 Von der Bundesversammlung genehmigt am 17. März 19552 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 26. Oktober 1955 In Kraft getreten für die Schweiz am 17. Januar 1963 (Stand am 30. März 2016) Die vertragschliessenden Regierungen,in Würdigung der Gefahr der Ausrottung bestimmter Vogelarten einerseits, beunruhigt durch den zahlenmässigen Rückgang anderer Arten, …