7. Oktober 2019 Archiv

Einladung zur Sitzung VVM. Iran in Schweiz am 13. Okt. 2019


Vortrag, Fragen und Antworten, Diskussionen und Unterhaltungen Artikel 14: Jeder hat das Recht, in anderen Ländern Schutz vor Verfolgung zu suchen und zu bekommen. Das Asylrecht kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn jemand wegen eines nichtpolitischen Verbrechens verfolgt wird oder gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstößt.

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