Offizielle Mitteilung Nr. 1661 des Komitees zur Verteidigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen

KINDER ALS OPFER  DER UNTERDRÜCKUNG  DEY 1404

 

UN-KINDERRECHTSKONVENTION

Artikel 6:
Recht auf Leben

Artikel 15:
Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Artikel 19:
Schutz vor Gewalt und Missbrauch

Artikel 27:
Recht auf angemessenen Lebensstandard

 

Nach den Protesten im Monat Dey 1404 im Iran, ausgelöst durch wirtschaftliche Krisen, steigende Inflation, wachsende Armut und massive Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten, kam es zu einer weitreichenden Unterdrückungswelle durch die Islamische Republik.

Im Verlauf dieser Proteste wurden auch Kinder und Jugendliche Ziel staatlicher Gewalt. Laut Berichten wurden mindestens 230 Kinder durch Schüsse oder direkte Repressionen getötet.

Diese Verbrechen stellen einen klaren Verstoß gegen die Kinderrechte sowie gegen internationale Verpflichtungen der Islamischen Republik Iran zum Schutz von Leben und Sicherheit von Kindern dar.

URTEILE UND REPRESSION

TODESURTEILE:

Bisher wurden gegen 30 festgenommene Personen Todesurteile verhängt; darunter auch 3 Minderjährige.

FESTNAHMEN UND BEDROHUNGEN:

Tausende Kinder unter 18 Jahren wurden während der Proteste festgenommen und unter Druck sowie Drohungen der Sicherheitskräfte gesetzt.

PHYSISCHE UND PSYCHISCHE GEWALT:

Es gibt zahlreiche Berichte über Schläge, Folter, Erniedrigung und erzwungene Geständnisse gegen Kinder in Haftanstalten.

STÖRUNG DER BILDUNG:

Verhaftungen und Sicherheitsdruck haben vielen Kindern Bildungschancen genommen und ihre psychische Gesundheit sowie Zukunft massiv gefährdet.

FORTSETZUNG DER HINRICHTUNGEN

POLITISCHER GEFANGENER

Am 19. Ordibehesht 1405 richtete die Islamische Republik Iran den Jugendlichen Amirhossein Hatami, der während der Proteste im Dey 1404 festgenommen worden war, unter dem Vorwurf der „Brandstiftung eines Militärstandorts“ hin.

Ebenso wurde der 15-jährige Mohammadhossein Khorshidvand aus Chorramabad im Dey 1404 von Sicherheitskräften in seinem Elternhaus in Maskan-e Mehr, Kahrizak festgenommen.

Er wird derzeit in der Quarantäneabteilung des Evin-Gefängnisses in Teheran festgehalten. Berichte über seinen Gesundheitszustand, Misshandlungen und die Gefahr eines schweren Urteils nehmen zu.

Taha Safari
Rasoul Kadyourian
Mohammad Nouri
Amirhossein Hatami
Mohammadhossein Khorshidvand

VERFASSUNG DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN

Artikel 19:
Gleichheit aller Bürger ohne Diskriminierung

Artikel 27:
Recht auf Versammlungsfreiheit

Artikel 38:
Verbot von Folter

ALLGEMEINE ERKLÄRUNG

DER MENSCHENRECHTE

Artikel 3:
Recht auf Leben

Artikel 5:
Verbot der Folter

Artikel 9:
Schutz vor willkürlicher Festnahme oder Verbannung

Artikel 19:
Meinungsfreiheit

Artikel 20:
Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit

KINDER HABEN DAS RECHT AUF LEBEN,

FREIHEIT UND EINE SICHERE ZUKUNFT.

SCHWEIGEN HEISST MITTÄTERSCHAFT.

OFFIZIELLE MITTEILUNG NR. 1661

DES KOMITEES ZUR VERTEIDIGUNG

DER RECHTE VON KINDERN UND JUGENDLICHEN

ZENTRUM ZUR VERTEIDIGUNG

DER MENSCHENRECHTE IM IRAN