Dieses Übereinkommen ist am 15. Juni 1960 in Kraft getreten.
Ort:Genf
Tagung:42
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 4. Juni 1958 zu ihrer zweiundvierzigsten Tagung zusammengetreten ist,hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, eine Frage, die den vierten Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet, unddabei bestimmt, daß diese Anträge die Form eines internationalen Übereinkommens erhalten sollen. Weiterlesen