Artikel 1. Der durch die Satzung der Vereinten Nationen als das Hauptorgan der Rechtsprechung der Vereinten Nationen geschaffene Internationale Gerichtshof soll gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Statuts errichtet werden und seine Tätigkeit ausüben.
Mai 25
Zweites Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe
Abgeschlossen in New York
am 15. Dezember 1989
Von der Bundesversammlung ge
nehmigt am 17. Dezember 1993
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Schweizerische Beitrittsurkunde hi
nterlegt am 16. Juni 1994
Mai 25
Fakultativprotokoll zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966
Die Vertragsstaaten dieses Protokolls,
In der Erwägung, daß es zur weiteren Ve
rwirklichung der Ziele des Paktes über
bürgerliche und politische Rechte (im folgenden als “Pakt” bezeichnet) und zur
Durchführung seiner Bestimmungen angebrac
ht wäre, den nach Teil IV des Paktes
Mai 25
Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19.Dezember 1966
DIE VERTRAGSSTAATEN DIESES PAKTES
IN DER ERWÄGUNG,
dass nach den in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Grundsätzen die Anerkennung
der allen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft innewohnenden Würde und der Gleichheit
und Unveräußerlichkeit ihrer Rechte die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in
der Welt bildet,
Mai 25
Übereinkommen vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
Die Vertragsparteien,
Nach Erwägung der Erklärung, die von der Generalversammlung der Vereinten
Nationen in ihrer Resolution 96 (I) vom 11. Dezember 1946 abgegeben wurde,
dass Völkermord ein Verbrechen gemäss internationalem Recht ist, das dem Geist
und den Zielen der Vereinten Nationen zu
Mai 25
UNO Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10.12.1948
Präambel
Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bildet, da Verkennung und Mißachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei führten, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben, und da die Schaffung einer Welt, in der den Menschen, frei von Furcht und Not,
Mai 25
Charta der Vereinten Nationen vom 26.juni 1945
[Präambel]
WIR, DIE VÖLKER DER VEREINTEN NATIONEN – FEST ENTSCHLOSSEN,
Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat,