Dieses Übereinkommen ist am 8. September 1926 in Kraft getreten.
Ort:Genf
Tagung:7
Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 19. Mai 1925 zu ihrer siebenten Tagung zusammengetreten ist,hat beschlossen, verschiedene Anträge anzunehmen betreffend die Gleichbehandlung einheimischer und ausländischer Arbeitnehmer in der Entschädigung bei Betriebsunfällen, eine Frage, die den zweiten Gegenstand ihrer Tagesordnung bildet, unddabei bestimmt, daß diese Anträge die Form eines internationalen Übereinkommens erhalten sollen. Weiterlesen


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