Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung) Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
9. November 2019 Archiv
Nov. 09
Einladung zur Sitzung Repräsentation von Nordrhein-Westfalen am 21.Nov.2019
Repräsentation von Nordrhein-Westfalen zusammentragt Vortrag, Fragen und Antworten, Diskussionen und Unterhalten Referenten und Vorträge: